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Fahrgastrechte/ Haftung

Fahrgastrechte - Haftung für Zugausfall und Verspätungen

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Seit dem 29.07.2009 verpflichtet sich der Sylt Shuttle in Fällen von Zugausfällen oder Verspätungen ab 60 Minuten zu einer verbindlichen Verfahrensweise.

Ihre Fahrgastrechte beim DB Sylt Shuttle bei Zugverspätungen und Ausfall von Zügen

In dieser Übersicht haben wir für Sie die wichtigsten Regelungen bei Zugverspätungen und Ausfall von Zügen zusammengefasst. Es gelten die Beförderungsbedingungen des Sylt Shuttle-Tarifs (Tarifstand: 01.01.2012) sowie die Informationen im Internet unter www.bahn.de/syltshuttle .

Unter Berücksichtigung der Besonderheiten und Eigenarten beim Übersetzverkehr begleiteter Kraftfahrzeuge nach Sylt, haben wir uns weitestgehend an die Fahrgastrechte des Personenverkehrs angelehnt.

Ihre Fahrgastrechte im Überblick:

1. Entschädigung für verspätete Ankunft am Zielort

Wenn Sie mit Ihrem Kraftfahrzeug die Fahrt mit dem Sylt Shuttle angetreten haben und dann von einer Verspätung des von Ihnen erreichten Zuges betroffen sind, haben sie Anspruch auf eine Fahrpreisentschädigung wie folgt:

  • Ab 60 Minuten Verspätung  erhalten Sie eine Entschädigung von pauschal 15 EUR für Fahrkarten der Preiskategorien A, M, S, T und V.
  • Ab 120 Minuten Verspätung erhalten Sie eine Entschädigung von pauschal 30 EUR für Fahrkarten der Preiskategorien A, M, S, T und V.

 Sie können bei der Entschädigung zwischen der Ausgabe eines Gutscheins, einer Banküberweisung oder einer Barauszahlung (soweit ausreichend Bargeldmittel vorhanden sind) entscheiden.

2. Erstattung bei Nichtantritt der Fahrt

Unter der Vorraussetzung, dass Sie vernünftiger Weise davon ausgehen müssen, dass für den nächsten von Ihnen zu erreichenden Zug eine Verspätung am Zielort von mehr als 60 Minuten eintreten wird, besteht für Sie die Möglichkeit, die Reise nicht anzutreten. In diesem Fall haben Sie Anspruch auf entgeltfreie Erstattung des für diese Fahrt entrichteten Fahrpreises.

3. Voraussetzungen zur Geltendmachung eines Haftungsanspruchs

Als Grundlage für Ihre Ansprüche benötigen wir Ihre Fahrkarte und den Quittungsbeleg sowie das von uns an Sie, speziell für den Sylt Shuttle ausgegebene Fahrgastrechte-Formular S.

Sie haben die Möglichkeit, Ihre Ansprüche persönlich am CheckIn Niebüll oder im KundenCenter Westerland geltend zu machen. Auf schriftlichem Wege adressieren Sie bitte Ihre Unterlagen an:

DB AutoZug GmbH
Niederlassung Sylt
 – KundenCenter –
Industrieweg 18a
25980 Sylt/ OT Westerland

4. Haftungsausschlussgründe

Wir sind von der Haftung befreit, wenn wir Sie bereits vor bzw. beim Kauf der Fahrkarte auf die zu erwartende Verspätung von mehr als 60 Minuten hingewiesen haben oder die Verspätung auf einer der nachfolgenden Ursachen beruht:  

  • außerhalb des Eisenbahnbetriebs liegende (betriebsfremde) Umstände, welche wir trotz Anwendung der nach Lage des Falles gebotenen Sorgfalt nicht vermeiden und deren Folgen wir nicht abwenden konnten
  • Verschulden Ihrerseits oder eines in Ihrem Kraftfahrzeug Mitreisenden
  • Verhalten eines Dritten, das wir trotz Anwendung der nach Lage des Falles gebotenen Sorgfalt nicht vermeiden und  dessen Folgen wir nicht abwenden konnten 

5. Beschwerden, Schlichtung und nationale Durchsetzungsstelle

Sollten Sie Einwände gegen Entschädigungsentscheidungen haben, richten Sie Ihren Widerspruch bitte an die Stelle, die die Entschädigungsentscheidung getroffen hat. Das gleiche gilt für Anfragen und Beschwerden allgemeiner Art.

Adressen von Schlichtungsstellen zum Thema Fahrgastrechte finden Sie im Internet unter www.bahn.de/fahrgastrechte oder www.fahrgastrechte.info.

Nationale Durchsetzungsstellen für die neuen Fahrgastrechte sind die Eisenbahnaufsichtsbehörden der Bundesländer sowie das

Eisenbahnbundesamt
Referat 16 Fahrgastrechte/ Tarifaufsicht
Heinemannstraße 6
53175 Bonn
Tel. 0228 – 30795-400, Fax. 0228 – 30795-499
E-Mail: poststelle@eba.bund.de
www.eisenbahn-bundesamt.de

Sylt Shuttle-Tarif, gültig ab 01.01.2012

Dateiformat: PDF

Dateigröße: 0,22 MB

Letzte Aktualisierung: 02.01.2012

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Ansprechpartner zum Thema

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DB AutoZug GmbH

Niederlassung Sylt

KundenCenter

Bahnhofsplatz

D-25980 Sylt/ OT Westerland

Deutschland

Tel.:  +49 1805-934 567*
Fax:  +49 4651-99 50 586

*14 ct/Min. aus dem Festnetz; Tarif bei Mobilfunk max. 42 ct/Min.


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